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   BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63   

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BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63 (https://dejure.org/1965,1376)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1965 - II C 44.63 (https://dejure.org/1965,1376)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1965 - II C 44.63 (https://dejure.org/1965,1376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, daß er für den Fall seines Obsiegens im vorliegenden Streitverfahren die bestimmte Absicht habe, vor dem Zivilgericht auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflicht zu klagen, so daß sich eine Prüfung der Frage erübrigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absicht das Rechtsschutzinteresse an der Fortsetzungsfeststellungsklage begründet (vgl. hierzu BVerwGE 3, 67 [68]; 4, 177; 6, 347; 9, 196; ferner die Übersicht bei Klinger, VwGO, 2. Auflage, Erl. C 5 u. 6 zu § 113).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, daß er für den Fall seines Obsiegens im vorliegenden Streitverfahren die bestimmte Absicht habe, vor dem Zivilgericht auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflicht zu klagen, so daß sich eine Prüfung der Frage erübrigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absicht das Rechtsschutzinteresse an der Fortsetzungsfeststellungsklage begründet (vgl. hierzu BVerwGE 3, 67 [68]; 4, 177; 6, 347; 9, 196; ferner die Übersicht bei Klinger, VwGO, 2. Auflage, Erl. C 5 u. 6 zu § 113).
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, daß er für den Fall seines Obsiegens im vorliegenden Streitverfahren die bestimmte Absicht habe, vor dem Zivilgericht auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflicht zu klagen, so daß sich eine Prüfung der Frage erübrigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absicht das Rechtsschutzinteresse an der Fortsetzungsfeststellungsklage begründet (vgl. hierzu BVerwGE 3, 67 [68]; 4, 177; 6, 347; 9, 196; ferner die Übersicht bei Klinger, VwGO, 2. Auflage, Erl. C 5 u. 6 zu § 113).
  • BVerwG, 17.12.1955 - V C 139.55

    Möglichkeit einer Mieterhöhungsgenehmigung im Geltungsbereich des § 45 des 1.

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, daß er für den Fall seines Obsiegens im vorliegenden Streitverfahren die bestimmte Absicht habe, vor dem Zivilgericht auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflicht zu klagen, so daß sich eine Prüfung der Frage erübrigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absicht das Rechtsschutzinteresse an der Fortsetzungsfeststellungsklage begründet (vgl. hierzu BVerwGE 3, 67 [68]; 4, 177; 6, 347; 9, 196; ferner die Übersicht bei Klinger, VwGO, 2. Auflage, Erl. C 5 u. 6 zu § 113).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 10 LA 31/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung

    Ebenso genügt allein die Absicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nicht, um ein berechtigtes Feststellungsinteresse zu begründen; ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann zu bejahen, wenn gerade eine Amtshaftungsklage mit Sicherheit zu erwarten und eine solche nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1964, a.a.O. und Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG II C 44.63 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 20).
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